... vergewissert sich, dass der Klient bereits einen Arzt
oder Heilpraktiker aufgesucht hat.
... weist den Klienten vor Beginn jedweder Behandlung darauf hin,
dass energetische Arbeiten kein Ersatz für Diagnosen und
Behandlungen vom Arzt oder HP ist.
... behandelt den Klienten stets respektvoll und sie/er
respektiert die Entscheidung des Klienten.
... Handhabt den Zugang zur Aura eines Mitmenschen mit
allergrößtem Respekt. Jeglicher Zugang oder lesen der Aura
eines Menschen - sei es persönlich, telefonisch über Fotos
oder über sonstige Information ist untersagt, es sei denn,
die betreffende Person gibt ausdrücklich die Erlaubnis dazu.
... Auch sogenannte Abfragen "über das höhere Selbst" ist untersagt.
Ausnahmen ... Säuglinge (hier gilt das Einverständnis der Eltern),
schwerst an Demenz erkrankte oder Koma Patienten
(hier sind die direkten Angehörigen zu fragen)
... stellt keine medizinische Diagnosen, wenn er/sie kein Arzt oder
HP ist und darf dies nach geltendem Recht auch nicht.
... Der Heiler macht Klienten Mut und setzt sie nicht mit
karmischen, energetischen oder ähnlichen Wahrnehmungen
unter Druck, oder behauptet Unfehlbarkeit aufgrund von
Hellsichtigkeit unter Berufung auf Informationen aus der
geistigen Welt oder ähnliches.
... tätigt keine Rituale oder Heilgebete, Behandlungen jeglicher
Art ohne persönliche Einverständniserklärung der betreffenden
Person.
... manipuliert die Mitmenschen nicht mit mentalen Suggestionen,
Fokussierungen oder sonstigen mentalen Übungen.
... ist bereit, auch ohne verbindliche Terminvereinbarung zu
erklären, was der Klient bei ihm/ihr erwartet, wie er/sie
ausgebildet ist, welche Erfahrungen er/sie hat, woher ein Titel
stammt oder ähnliches.